Abnahme der Theorieprüfung laut - Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Die niedersächsische Sachkundeprüfung darf nur von anerkannten Prüferinnen und Prüfern abgenommen werden. Von der zuständigen Behörde anerkannte Prüfer/ innen werden seit dem 01.07.2020 an den Tierschutzdienst (Dezernat 33) des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) gemeldet und dort gelistet. Auf der Homepage des LAVES wird - unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben - eine Liste der anerkannten Prüfer unter folgendem Link geführt:
https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/das niedersaechsische-hundegesetz-nhundg-110827.html
Quelle - ML.Niedersachsen
Die Zulassung für die Berechtigung der Prüfungsabnahme existiert seit 2017 für den Bereich der Theorie und Praxis.
Prüfungen nehmen wir viel in Theorie und Praxis ab, wobei auf eine gute Einstimmung ud Vorbereitung Wert gelegt wird.
Die Abnahme findet nur für jeden Kandidaten einzeln statt und nicht mit mehreren Personen gleichzeitig.
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